Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Artikel 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Artikel 7 (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Artikel 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Artikel 9 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Artikel 10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Artikel 11 (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Artikel 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Artikel 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich. Artikel 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Petition an den Deutschen Bundestag

Gesundheit
gehört ins Grundgesetz.

Jetzt Petition mitzeichnen Lieber offline sammeln? Unterschriftenliste als PDF →

Unterschriften auf Papier sammeln

Online ist nicht immer einfacher. Lade die offizielle Unterschriftenliste herunter, sammle im Freundeskreis, Verein, Wartezimmer oder Betrieb — und schick sie an den Bundestag. Jede Unterschrift zählt gleich viel wie eine digitale.

Unterschriftenliste herunterladen PDF · Petition 195664
  1. Herunterladen & ausdrucken

    PDF laden, einseitig oder beidseitig ausdrucken. Petitionsnummer Pet 195664 ist bereits vermerkt.

  2. Unterschriften sammeln

    Vor- und Nachname, vollständige Adresse, eigenhändige Unterschrift. Jede Zeile eine Person.

  3. Per Post an den Bundestag — Eingang bis 07.05.2026

    Deutscher Bundestag
    Sekretariat des Petitionsausschusses
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Wichtig: Die Liste muss bis spätestens 7. Mai 2026 beim Bundestag eingegangen sein — Eingang zählt, nicht Poststempel. Bitte 3–4 Werktage vorher abschicken.

Original-Unterschriften erforderlich (keine Scans, kein Fax). Die Liste ist das offizielle Formular zur Petition 195664 beim Deutschen Bundestag. Fragen? Schreib an info@gesundheitinsgrundgesetz.de.

Vorgeschlagener Art. 2 Abs. 3 GG · Petition 195664

"Jeder hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit. Sie auch durch Aufklärung, Vorbeugung und Krankheitsvermeidung zu schützen und zu erhalten, ist Aufgabe jeder staatlichen Gewalt."

Die Menschen hinter der Petition

Andrea Galle und Prof. Dr. Ingo Froböse machen sich für eine Veränderung stark – und haben eingereicht, was längst überfällig war: Eine Petition für das Grundrecht auf Gesundheit.

Andrea Galle

Vorständin der mkk – meine krankenkasse

„Als Vorständin einer Krankenkasse sehe ich täglich, wie unser System an den Folgen vermeidbarer Erkrankungen leidet. Prävention braucht Verfassungsrang — nicht als politisches Signal, sondern als verbindliche Leitlinie für alles staatliche Handeln."

Prof. Dr. Ingo Froböse

Deutsche Sporthochschule Köln · Partner fischimwasser – Denkfabrik für Gesundheitsförderung und Prävention

„Bewegung, Ernährung, mentale Gesundheit — wir wissen längst, was wirkt. Was fehlt, ist der politische Rahmen, der Prävention zur Pflicht macht. Deshalb habe ich diese Petition mitinitiiert."

Was fehlt — und was wir ergänzen wollen

Art. 2 Abs. 2 GG schützt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit — das bleibt bestehen. Was fehlt, ist ein ausdrückliches Recht auf Gesundheit: auf Vorbeugung, Aufklärung und den Erhalt von Gesundheit. Deshalb fordern wir einen neuen Absatz 3.

Bestehend · Art. 2 Abs. 2 GG
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Bleibt unverändert — schützt gegen Eingriffe in Leben und körperliche Unversehrtheit
Neu · Vorgeschlagener Art. 2 Abs. 3 GG
Jeder hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit. Sie auch durch Aufklärung, Vorbeugung und Krankheitsvermeidung zu schützen und zu erhalten, ist Aufgabe jeder staatlichen Gewalt.
Ergänzt Abs. 2 — normiert Schutzpflicht und Prävention ausdrücklich

Warum Deutschland ein Grundrecht
auf Gesundheit braucht?

Wachsende Krankheitslast

Nicht übertragbare Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Leiden, Diabetes Typ 2, Krebs und psychische Erkrankungen sind die häufigsten Todesursachen in Deutschland. Die Krankheitslast wächst, die volkswirtschaftlichen Kosten steigen.

Prävention ist unterfinanziert

Deutschland gibt nur einen Bruchteil seiner Gesundheitsausgaben für Vorbeugung aus. Das System reagiert, statt vorzusorgen. Prävention braucht eine stärkere Grundlage als den guten Willen einzelner Regierungen.

§

Verfassungsrechtliche Lücke

Art. 2 Abs. 2 GG schützt Leben und körperliche Unversehrtheit — aber ein explizites Recht auf Gesundheit und deren Erhaltung existiert nicht. Es fehlt eine verbindliche Leitlinie für das gesamte Gesundheitswesen.

🇪🇺

Europa ist weiter

Andere europäische Verfassungen und die EU-Grundrechtecharta erkennen Gesundheit längst als eigenständiges Schutzgut an. Deutschland hat hier Nachholbedarf.

Gesundheit gehört ins Grundgesetz

Am 26. Februar 2026 haben Andrea Galle und Prof. Dr. Ingo Froböse die Petition „Gesundheit gehört ins Grundgesetz" (#195664) beim Deutschen Bundestag eingereicht. Sie fordert die Ergänzung des Grundgesetzes um ein ausdrückliches Recht auf Gesundheit.

Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Grundgesetz durch Einfügung eines neuen Art. 2 Abs. 3 GG wie folgt zu ergänzen:

„Jeder hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit. Sie auch durch Aufklärung, Vorbeugung und Krankheitsvermeidung zu schützen und zu erhalten, ist Aufgabe jeder staatlichen Gewalt."
Begründung lesen

Deutschland steht vor einer strukturellen Gesundheitskrise. Nicht übertragbare und lebensstilbedingte Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Leiden, Diabetes Typ 2, Krebs oder psychische Erkrankungen verursachen hohe Sterblichkeit, wachsende Krankheitslast und erhebliche volkswirtschaftliche Schäden. Gleichzeitig steigen die Gesundheitsausgaben kontinuierlich, während Prävention im Verhältnis nur einen geringen Anteil der Mittel erhält. Das System reagiert überwiegend kurativ statt präventiv.

Das Grundgesetz garantiert in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein ausdrücklich formuliertes Grundrecht auf Gesundheit enthält es jedoch nicht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt keine klare, umfassende Leitlinie für das Gesundheitswesen; vielmehr ist der Gesetzgeber selbst gefordert, normative Klarheit zu schaffen.

Ein aktuelles verfassungsrechtliches Gutachten zeigt, dass eine sektorenübergreifende, verbindliche Leitentscheidung im Grundgesetz fehlt und das Gesundheitsrecht daher von Einzelregelungen und Reformzyklen geprägt ist. Ein ausdrücklich formuliertes Grundrecht hätte das stärkste Gewicht zur Durchsetzung des Gemeinwohlbelangs Gesundheit.

Internationale und europäische Rechtsentwicklungen zeigen, dass Gesundheit zunehmend als eigenständiges Schutzgut verfassungsrechtlich anerkannt wird, etwa durch gesundheitsbezogene Grundrechte in der EU-Grundrechtecharta.

Gesundheit ist Voraussetzung für Freiheit, Würde und gesellschaftliche Teilhabe. Ohne den Schutz von Leben und Gesunderhaltung ist die Wahrnehmung anderer Grundrechte faktisch ausgeschlossen. Angesichts veränderter gesellschaftlicher Realitäten, demografischer Entwicklungen und wachsender Präventionsbedarfe braucht der Schutz und die Förderung von Gesundheit daher eine ausdrückliche, klar formulierte verfassungsrechtliche Verankerung.

Die Einfügung eines neuen Art. 2 Abs. 3 GG schafft eine verbindliche Orientierung für Gesetzgebung und staatliches Handeln. Sie stärkt Prävention, fördert gesundheitliche Chancengleichheit und verleiht dem Schutz und der Förderung der Gesundheit den verfassungsrechtlichen Rang, der ihrer Bedeutung entspricht.

So funktioniert's

In 2 Minuten mitzeichnen

Das Video zeigt Schritt für Schritt, wie du die Petition auf epetitionen.bundestag.de unterschreibst. Das brauchst du dafür:

  • Deinen vollständigen Namen
  • Eine gültige E-Mail-Adresse — zur Bestätigung
  • Deine Postleitzahl
  • 2 Minuten Zeit — mehr nicht
Jetzt mitzeichnen

Diese Menschen unterstützen die Petition

Persönlichkeiten aus Medizin, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft stehen hinter der Forderung nach einem Grundrecht auf Gesundheit.

Inga Bergen
Inga Bergen © Jonas Friedrich
Digital Health und Innovationsexpertin

„Wir müssen endlich aufhören, Gesundheit nur als Reparaturbetrieb zu verwalten, und anfangen, sie als das wichtigste Fundament unserer Gesellschaft aktiv zu gestalten. Gesundheit ins Grundgesetz zu schreiben, ist der ultimative Hebel, um aus den alten Silos auszubrechen und ein System zu schaffen, das echte Prävention und menschzentrierte Innovation zur Pflicht macht. Es ist Zeit, dass wir Verantwortung übernehmen und die gesetzliche Basis für eine gesunde, digitale und gerechte Zukunft für alle schaffen."

Dr. Dennis Ballwieser
Dr. Dennis Ballwieser © Wort & Bild Verlag / André Kirsch
Managing Director & Editor · Wort & Bild Verlag
LinkedIn →
Prof. Dr. med. Christine Joisten
Prof. Dr. Christine Joisten
Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e. V.

„Als Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention begrüße ich die in der Petition geforderte stärkere verfassungsrechtliche Verankerung von Gesundheit und Prävention ausdrücklich, weil ein erheblicher Anteil der kardiometabolischen und weiteren nichtübertragbaren Erkrankungen durch bewegungsbezogene, lebensstil- und verhältnispräventive Maßnahmen beeinflussbar ist. Allerdings reagiert unser Gesundheitssystem noch immer überwiegend kurativ, obwohl körperliche Aktivität, Bewegungsförderung und gesundheitsförderliche Lebenswelten wesentliche Hebel für (mehr) gesunde Lebensjahre, Teilhabe und Resilienz darstellen. Gerade vor dem Hintergrund von Inaktivität, sitzendem Verhalten und den Folgen chronischer Erkrankungen braucht es daher verbindliche politische Rahmenbedingungen, die Prävention nicht als Zusatzleistung, sondern als gesamtgesellschaftliche Kernaufgabe definieren. Aus sportmedizinischer Perspektive wäre dies ein wichtiger Schritt, um Bewegung systematisch in Bildung, Kommune, Arbeitswelt und Gesundheitsversorgung zu verankern."

LinkedIn →
Dr. Wolfgang Hoffmann
Dr. Wolfgang Hoffmann
Vorsitzender, Verwaltungsrat der mkk – meine krankenkasse

„Vorbeugen ist besser als heilen" hat schon meine Oma gesagt. In dem Sinn unterstütze ich alle Elemente der Prävention, um Erkrankungen zu vermeiden!

Website →
Prof. Dr. med. Mandy Mangler
Prof. Dr. Mandy Mangler
Chefärztin Gynäkologie & Geburtsmedizin · Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum & Vivantes Klinikum Neukölln

„Gesundheit ist eine Grundlage unserer Demokratie, eine gesunde Gesellschaft kann wachsen und zivilisiert eine starke Zukunft entwickeln. Deshalb unterstütze ich die Petition „Gesundheit ins Grundgesetz", damit Prävention, Versorgung und gesundheitliche Chancengleichheit politisch verbindlicher werden. Als Ärztin sehe ich jeden Tag wie wertvoll Gesundheit ist und dass ein Fokus auf Gesundheit uns die Möglichkeit gibt stark und kompetent eine lebbare Zukunft für uns alle zu entwickeln. Gesundheit ins Grundgesetz bedeutet für mich vor allem, Gesundheitsbewusstsein und Prävention zu stärken, damit wir als Gesellschaft wachsen und uns weiterentwickeln können."

LinkedIn →
Frank Kirstan
Frank Kirstan
Vorsitzender, Verwaltungsrat der mkk – meine krankenkasse

„Ist die Vorsorge erst einmal Alltagsroutine für alle, dann werden viele Menschen gesünder und glücklicher leben. Meine Vision, die ich mit der Petition verbinde."

Website →
Sandra Postel
Sandra Postel
Präsidentin Pflegekammer NRW

„Pflege erlebt jeden Tag, was passiert, wenn Gesundheit erst dann politisch ernst genommen wird, wenn Menschen bereits krank sind. Ein Grundrecht auf Gesundheit würde Prävention, Aufklärung und Gesunderhaltung endlich den Stellenwert geben, den sie für eine funktionierende Gesellschaft brauchen. Deshalb unterstütze ich diese Petition."

LinkedIn →
Prof. Dr. David Matusiewicz
Prof. Dr. David Matusiewicz © DXM
Professor für Medizinmanagement · FOM Hochschule · Dekan für Gesundheit & Soziales

„Gesundheit sollte im Grundgesetz stehen, weil sie ein wichtiges Recht für alle Menschen ist. In Deutschland sterben viele Menschen an Krankheiten, die durch bessere Prävention verhindert werden könnten. Trotzdem wird viel mehr Geld für die Behandlung von Krankheiten ausgegeben als für deren Vorbeugung. Wenn Gesundheit im Grundgesetz verankert wäre, müsste der Staat stärker dafür sorgen, dass Menschen gesund leben können. Gesundheit würde dann nicht nur behandelt, sondern aktiv geschützt und gefördert."

LinkedIn →
Prof. Dr. med. habil. Claudia Schmidtke, MBA
Prof. Dr. Claudia Schmidtke © Olaf Maltzahn / Lübeck
Bundestagsabgeordnete a.D. · Patientenbeauftragte der Bundesregierung a.D.

„Gesundheit ist zu wichtig, um sie nur dem Gesundheitssystem zu überlassen. Medizin behandelt Krankheiten – doch wie gesund eine Gesellschaft ist, entscheidet sich auch darin, welche Lebensbedingungen sie schafft und wen sie dabei im Blick hat."

LinkedIn →
Prof. Dr. med. Andreas Meyer-Falcke
Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke
Beigeordneter für Gesundheit der Landeshauptstadt Düsseldorf a.D.

„Alle reden von Gesundheit. Doch die meisten verstehen darunter die Bewältigung von individuellen Krankheiten. Die Zeit ist reif für mehr Gesundheit! Wir alle zusammen haben ein Recht auf gesunde Lebensbedingungen. Ich möchte meine eigene Gesundheit selbst verantworten. Aber die Rahmenbedingungen dafür müssen für alle stimmen."

LinkedIn →
Cornelia Wanke
Cornelia Wanke
Vorständin Healthcare Frauen e.V. · Mitgründerin Spitzenfrauen Gesundheit e.V. · Gesellschafterin medconference UG

„Gesunde Menschen – gesundes Gesundheitswesen – gesunde Gesellschaft. Dieser Dreiklang prägt mich als Expertin im Gesundheitswesen schon seit vielen Jahren. Denn ich bin überzeugt davon, dass wir unser Gesundheitssystem und unsere Demokratie nur stärken können, wenn die Menschen, die es tragen und nutzen, möglichst lange möglichst gesund bleiben. Als Vorständin der Healthcare Frauen e.V., Co-Vorsitzende der Spitzenfrauen Gesundheit e.V. und Sprecherin der Lady Lobby setze ich mich darüber hinaus am Runden Tisch der Frauennetzwerke im Gesundheitswesen dafür ein, dass wir nicht nur eine stärkere Fokussierung auf Prävention fordern, sondern auch zeigen, wie dies strategisch erreicht werden kann."

LinkedIn →
Prof. Dr. Dennis A. Ostwald
Prof. Dr. Dennis A. Ostwald © WifOR Institute / Peter Bajer
CEO WifOR Institute

„Deutschland investiert Milliarden in Gesundheitsversorgung, aber ohne verfassungsrechtlichen Rahmen bleibt Gesundheit ein Spielball kurzfristiger Haushaltsentscheidungen. Eine Verankerung im Grundgesetz würde langfristige Investitionen in Prävention und Versorgungsqualität nicht nur legitimieren, sondern einfordern."

Sascha Platen
Sascha Platen
Head of Healthcare Business Germany

„Ich unterstütze die Initiative, Gesundheit stärker im Grundgesetz zu verankern, weil Prävention endlich den Stellenwert bekommen muss, den sie verdient. Besonders der Schutz unserer Kinder und ihrer Entwicklung gehört ins Zentrum unserer gesundheitspolitischen Verantwortung. Nur wenn wir gesunde Lebensweisen früh fördern, können wir unsere Sozial- und Gesundheitssysteme langfristig entlasten."

LinkedIn →
Stefan Sauerzapf
Stefan Sauerzapf
Geschäftsführender Partner fischimwasser – Denkfabrik für Gesundheitsförderung und Prävention

„Unser Gesundheitssystem verwaltet nur Krankheit und ist dabei auch noch ineffizient. Die Aufnahme von Gesundheit ins Grundgesetz ist ein erster kraftvoller Schritt hin zu einem salutogenetisch ausgerichteten Gesundheitssystem, das seinen Namen auch verdient."

LinkedIn →
Rolf Stuppardt
Rolf Stuppardt
Herausgeber und Chefredakteur WELT DER GESUNDHEITSVERSORGUNG

„Gesundheit konstituiert sich in den räumlichen, sozialen und ökonomischen Lebensbedingungen, durch Lebens- und Arbeitsstil, durch Verhalten und Verhältnisse. Sie ist bedeutsam, wenn nicht gar maßgeblich, für Lebensqualität und Produktivität. Sie zu erhalten, sollte grundrechtlich wirksam verbrieft sein. Wie Umwelt, Klima, Natur und Infrastruktur ist Gesundheit ein grundlegendes Gemeinschaftsanliegen. Von daher unterstütze ich die Petition, Gesundheit als eigenständiges Grundrecht im Grundgesetz zu verankern."

LinkedIn →
Prof. Uwe Ufer
Prof. Uwe Ufer
Kaufmännischer Direktor Diakonie Michaelshoven

„Der beste Weg, gesund zu bleiben, ist, nicht krank zu werden. Unsere Gesellschaft treibt einen riesigen Aufwand, um kranke Menschen zu behandeln. Dabei stößt sie an Grenzen, personell und finanziell. Wir werden die Zukunft nur dann positiv gestalten können, wenn wir mit wissenschaftlichen Methoden versuchen, Krankheiten gar nicht erst auftreten zu lassen. Eine Win-Win-Win-Situation für die betroffenen Menschen, die zahlenden Kassen und die Krankenhauseinrichtungen."

LinkedIn →
Dr. Johannes Wimmer
Dr. Johannes Wimmer © aempathy GmbH
Arzt und Gesundheitskommunikator · Gründer aempathy GmbH

„Ich unterschreibe die Petition „Gesundheit gehört ins Grundgesetz", weil Gesundheit kein Bonusprogramm ist, sondern die Grundlage für alles im Leben. Wer morgens ohne Schmerzen aufstehen, arbeiten, Kinder großziehen oder Angehörige pflegen kann, merkt jeden Tag aufs Neue, wie wichtig Gesundheit wirklich ist. Und genau deshalb gehört sie dorthin, wo wir unsere wichtigsten Werte verankern: ins Grundgesetz. Ich freue mich ganz besonders, diesen Weg mit einer beeindruckend starken Frau wie Andrea Galle zu gehen, die seit Jahren konsequent für genau diesen Wandel kämpft."

LinkedIn →
Dr. Stephan Barth
Dr. Stephan Barth © Jochen Sand
Mediziner und Lebenswissenschaftler

„Ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem darf Krankheit nicht nur verwalten. Es muss Gesundheit für jeden Menschen ermöglichen. Genau deshalb brauchen wir eine Verankerung von Gesundheit als Grundrecht, damit Gesundheit nicht vom Zufall abhängt."

LinkedIn →
Stefanie Salata
Stefanie Salata
Co-Gründerin und Geschäftsführerin Stella Circle GmbH

„Gesundheit ist nicht allein ein privates Thema, sondern eine zentrale Voraussetzung für Leistungsfähigkeit und verantwortungsvolle Führung. Ich sehe täglich, wie stark sie bei Top-Führungskräften die Qualität von Entscheidungen prägt. Gerade deshalb setze ich mich dafür ein, Prävention und Gesundheit als gesellschaftliche Aufgabe zu verankern."

LinkedIn →
Robert Lübenoff
Robert Lübenoff
Initiator fit4future · Stiftungs-Vorstand und Unternehmer

„Gesundheit ist das Ur-Recht eines Menschen, die Grundlage für Leben, Wachstum und persönliches Glück. Dieses Ur-Recht muss als Grundrecht verankert werden."

LinkedIn →
Darius Zander
Darius Zander
Musiker DARI

„Wenn wir wirklich Verantwortung übernehmen wollen, müssen wir Gesundheit zur Grundlage unseres Handelns machen. Es ist Zeit, dass der Staat sie schützt und stärkt – für Eltern, für Kinder, für uns alle."

Instagram →
Jennifer Lange
Jennifer Lange
Influencerin

„Ein Kind kann nur so gesund aufwachsen, wie das System es zulässt. Eine Mutter kann nur so viel geben, wie ihre eigene mentale Kraft trägt. Machen wir Gesundheit endlich zum Staatsziel."

Instagram →
Lara Laurenz
Lara Laurenz
Sprecherin & Mitgründerin OurGenerationZ · Vorsitzende Förderverein OurGenerationZ e.V.

Die Our Generation Z gibt jungen Menschen eine Stimme und setzt sich für die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen ein. Für mich ist Prävention dabei der entscheidende Punkt, weil sie genau da ansetzt, bevor aus Belastungen echte Erkrankungen entstehen. Wenn Prävention im Grundgesetz verankert wäre, würde das unsere Ansätze weiter unterstützen und echte Veränderung möglich machen.

Marcell Jansen
Marcell Jansen
Founder & Managing Partner STATICS GROUP · e. Präsident HSV e.V. · e. Nationalspieler & Bundesligaprofi

Als Leistungssportler war es mein Privileg, mich täglich mit Gesundheit und Prävention zu beschäftigen. Ich bin überzeugt, dass dieses Bewusstsein kein Privileg sein darf, sondern für jeden Menschen zugänglich sein sollte. Deshalb unterstütze ich die Initiative ‚Gesundheit ins Grundgesetz'.

LinkedIn →
Univ. Prof. Dr. med. Hans-Georg Predel
Univ. Prof. Dr. med. Hans-Georg Predel
Vorstandsvorsitzender GpeV · Sprecher der Deutschen Hypertoniegesellschaft · Ärztlicher Direktor Institut für Kreislaufforschung und Sportmedizin, DSHS Köln
Heinz-Wilhelm Esser
Heinz-Wilhelm Esser
Medizinexperte
LinkedIn →
Christian Rach
Christian Rach
Fernsehkoch und Autor
Dr. med. Eckart von Hirschhausen
Dr. med. Eckart von Hirschhausen
Geschäftsführer Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen
LinkedIn →
Sven Hannawald
Sven Hannawald
ARD TV-Experte
LinkedIn →
Miriam Stein
Miriam Stein © picdrop.com
Journalistin, Autorin, Speaker

„Menschenwürde beinhaltet unbedingt eine gleichberechtigte, gesundheitliche Versorgung. Das funktioniert nur als gemeinschaftliche Übereinkunft, in Form von Public Health und öffentlich zugänglicher Vorsorge für alle. Gesundheit gehört ins Grundgesetz."

Instagram →

Die wissenschaftliche Grundlage

Die Petition stützt sich auf zwei im Rahmen der Initiative „Prävolution" der mkk – meine krankenkasse erstellten Dokumente, die die Forderung fachlich und rechtlich untermauern.

Zentrale Erkenntnisse aus Positionspapier & Gutachten

Täglich sterben rund 1.000 Menschen an vermeidbaren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, weitere 375 an Diabetes Typ 2 oder dessen Folgen. Die Krankheitslast durch nicht übertragbare Erkrankungen wächst stetig.

Nur 5 % der Gesundheitsausgaben (538 Mrd. € gesamt, 2024) fließen in Prävention. Krankenkassen investieren gerade einmal 8,53 € pro Versicherten in vorbeugende Maßnahmen.

55,7 % der Deutschen haben eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz — besonders sozial benachteiligte Menschen sind überfordert und betroffen. Das verschärft gesundheitliche Ungleichheiten.

Das Grundgesetz kennt kein explizites Recht auf Gesundheit. Art. 2 Abs. 2 GG schützt „körperliche Unversehrtheit", erfasst aber geistig-seelische Gesundheit und Prävention nur unzureichend.

74 % aller Länder weltweit schützen Gesundheit in ihren Verfassungen. Jede seit 2000 verabschiedete Verfassung enthält Gesundheitsrechte. Deutschland hat Nachholbedarf.

Ein Grundrecht auf Gesundheit würde dem Gesetzgeber eine verbindliche Leitlinie geben, den Flickenteppich aus Einzelregelungen auflösen und Prävention, Aufklärung und Gesundheitsförderung in Verfassungsrang heben.

Positionspapier

Prävolution: Ein Grundrecht auf Gesundheit

Analysiert die bestehende Rechtslage, internationale Vergleiche und die gesellschaftliche Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Verankerung von Gesundheit als eigenständiges Schutzgut.

Initiative Prävolution · meine-krankenkasse.de
Positionspapier lesen
Verfassungsrechtliches Gutachten

Zur Notwendigkeit eines Grundrechts auf Gesundheit im GG

Zeigt auf, dass eine sektorenübergreifende, verbindliche Leitentscheidung im Grundgesetz fehlt und das Gesundheitsrecht von Einzelregelungen und Reformzyklen geprägt ist.

Im Auftrag der Initiative Prävolution
Gutachten lesen
Mehr Informationen

Mach dich laut für unser Grundgesetz

Teile die Petition in deinem Netzwerk! Wir haben fertige Grafiken für Instagram und LinkedIn für dich vorbereitet. Lade sie direkt herunter oder verleihe ihnen in Canva deine persönliche Note. Danke für deine Unterstützung!