Gesundheit
gehört ins Grundgesetz.
Unterschriften auf Papier sammeln
Online ist nicht immer einfacher. Lade die offizielle Unterschriftenliste herunter, sammle im Freundeskreis, Verein, Wartezimmer oder Betrieb — und schick sie an den Bundestag. Jede Unterschrift zählt gleich viel wie eine digitale.
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PDF laden, einseitig oder beidseitig ausdrucken. Petitionsnummer Pet 195664 ist bereits vermerkt.
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Unterschriften sammeln
Vor- und Nachname, vollständige Adresse, eigenhändige Unterschrift. Jede Zeile eine Person.
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Per Post an den Bundestag — Eingang bis 07.05.2026
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 BerlinWichtig: Die Liste muss bis spätestens 7. Mai 2026 beim Bundestag eingegangen sein — Eingang zählt, nicht Poststempel. Bitte 3–4 Werktage vorher abschicken.
Original-Unterschriften erforderlich (keine Scans, kein Fax). Die Liste ist das offizielle Formular zur Petition 195664 beim Deutschen Bundestag. Fragen? Schreib an info@gesundheitinsgrundgesetz.de.
Vorgeschlagener Art. 2 Abs. 3 GG · Petition 195664
"Jeder hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit. Sie auch durch Aufklärung, Vorbeugung und Krankheitsvermeidung zu schützen und zu erhalten, ist Aufgabe jeder staatlichen Gewalt."
Die Menschen hinter der Petition
Andrea Galle und Prof. Dr. Ingo Froböse machen sich für eine Veränderung stark – und haben eingereicht, was längst überfällig war: Eine Petition für das Grundrecht auf Gesundheit.
Andrea Galle
„Als Vorständin einer Krankenkasse sehe ich täglich, wie unser System an den Folgen vermeidbarer Erkrankungen leidet. Prävention braucht Verfassungsrang — nicht als politisches Signal, sondern als verbindliche Leitlinie für alles staatliche Handeln."
Prof. Dr. Ingo Froböse
„Bewegung, Ernährung, mentale Gesundheit — wir wissen längst, was wirkt. Was fehlt, ist der politische Rahmen, der Prävention zur Pflicht macht. Deshalb habe ich diese Petition mitinitiiert."
Was fehlt — und was wir ergänzen wollen
Art. 2 Abs. 2 GG schützt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit — das bleibt bestehen. Was fehlt, ist ein ausdrückliches Recht auf Gesundheit: auf Vorbeugung, Aufklärung und den Erhalt von Gesundheit. Deshalb fordern wir einen neuen Absatz 3.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Jeder hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit. Sie auch durch Aufklärung, Vorbeugung und Krankheitsvermeidung zu schützen und zu erhalten, ist Aufgabe jeder staatlichen Gewalt.
Warum Deutschland ein Grundrecht
auf Gesundheit braucht?
Wachsende Krankheitslast
Nicht übertragbare Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Leiden, Diabetes Typ 2, Krebs und psychische Erkrankungen sind die häufigsten Todesursachen in Deutschland. Die Krankheitslast wächst, die volkswirtschaftlichen Kosten steigen.
Prävention ist unterfinanziert
Deutschland gibt nur einen Bruchteil seiner Gesundheitsausgaben für Vorbeugung aus. Das System reagiert, statt vorzusorgen. Prävention braucht eine stärkere Grundlage als den guten Willen einzelner Regierungen.
Verfassungsrechtliche Lücke
Art. 2 Abs. 2 GG schützt Leben und körperliche Unversehrtheit — aber ein explizites Recht auf Gesundheit und deren Erhaltung existiert nicht. Es fehlt eine verbindliche Leitlinie für das gesamte Gesundheitswesen.
Europa ist weiter
Andere europäische Verfassungen und die EU-Grundrechtecharta erkennen Gesundheit längst als eigenständiges Schutzgut an. Deutschland hat hier Nachholbedarf.
Gesundheit gehört ins Grundgesetz
Am 26. Februar 2026 haben Andrea Galle und Prof. Dr. Ingo Froböse die Petition „Gesundheit gehört ins Grundgesetz" (#195664) beim Deutschen Bundestag eingereicht. Sie fordert die Ergänzung des Grundgesetzes um ein ausdrückliches Recht auf Gesundheit.
Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Grundgesetz durch Einfügung eines neuen Art. 2 Abs. 3 GG wie folgt zu ergänzen:
Begründung lesen
Deutschland steht vor einer strukturellen Gesundheitskrise. Nicht übertragbare und lebensstilbedingte Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Leiden, Diabetes Typ 2, Krebs oder psychische Erkrankungen verursachen hohe Sterblichkeit, wachsende Krankheitslast und erhebliche volkswirtschaftliche Schäden. Gleichzeitig steigen die Gesundheitsausgaben kontinuierlich, während Prävention im Verhältnis nur einen geringen Anteil der Mittel erhält. Das System reagiert überwiegend kurativ statt präventiv.
Das Grundgesetz garantiert in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein ausdrücklich formuliertes Grundrecht auf Gesundheit enthält es jedoch nicht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt keine klare, umfassende Leitlinie für das Gesundheitswesen; vielmehr ist der Gesetzgeber selbst gefordert, normative Klarheit zu schaffen.
Ein aktuelles verfassungsrechtliches Gutachten zeigt, dass eine sektorenübergreifende, verbindliche Leitentscheidung im Grundgesetz fehlt und das Gesundheitsrecht daher von Einzelregelungen und Reformzyklen geprägt ist. Ein ausdrücklich formuliertes Grundrecht hätte das stärkste Gewicht zur Durchsetzung des Gemeinwohlbelangs Gesundheit.
Internationale und europäische Rechtsentwicklungen zeigen, dass Gesundheit zunehmend als eigenständiges Schutzgut verfassungsrechtlich anerkannt wird, etwa durch gesundheitsbezogene Grundrechte in der EU-Grundrechtecharta.
Gesundheit ist Voraussetzung für Freiheit, Würde und gesellschaftliche Teilhabe. Ohne den Schutz von Leben und Gesunderhaltung ist die Wahrnehmung anderer Grundrechte faktisch ausgeschlossen. Angesichts veränderter gesellschaftlicher Realitäten, demografischer Entwicklungen und wachsender Präventionsbedarfe braucht der Schutz und die Förderung von Gesundheit daher eine ausdrückliche, klar formulierte verfassungsrechtliche Verankerung.
Die Einfügung eines neuen Art. 2 Abs. 3 GG schafft eine verbindliche Orientierung für Gesetzgebung und staatliches Handeln. Sie stärkt Prävention, fördert gesundheitliche Chancengleichheit und verleiht dem Schutz und der Förderung der Gesundheit den verfassungsrechtlichen Rang, der ihrer Bedeutung entspricht.
So funktioniert's
In 2 Minuten mitzeichnen
Das Video zeigt Schritt für Schritt, wie du die Petition auf epetitionen.bundestag.de unterschreibst. Das brauchst du dafür:
- Deinen vollständigen Namen
- Eine gültige E-Mail-Adresse — zur Bestätigung
- Deine Postleitzahl
- 2 Minuten Zeit — mehr nicht
Diese Menschen unterstützen die Petition
Persönlichkeiten aus Medizin, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft stehen hinter der Forderung nach einem Grundrecht auf Gesundheit.
Die wissenschaftliche Grundlage
Die Petition stützt sich auf zwei im Rahmen der Initiative „Prävolution" der mkk – meine krankenkasse erstellten Dokumente, die die Forderung fachlich und rechtlich untermauern.
Zentrale Erkenntnisse aus Positionspapier & Gutachten
Täglich sterben rund 1.000 Menschen an vermeidbaren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, weitere 375 an Diabetes Typ 2 oder dessen Folgen. Die Krankheitslast durch nicht übertragbare Erkrankungen wächst stetig.
Nur 5 % der Gesundheitsausgaben (538 Mrd. € gesamt, 2024) fließen in Prävention. Krankenkassen investieren gerade einmal 8,53 € pro Versicherten in vorbeugende Maßnahmen.
55,7 % der Deutschen haben eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz — besonders sozial benachteiligte Menschen sind überfordert und betroffen. Das verschärft gesundheitliche Ungleichheiten.
Das Grundgesetz kennt kein explizites Recht auf Gesundheit. Art. 2 Abs. 2 GG schützt „körperliche Unversehrtheit", erfasst aber geistig-seelische Gesundheit und Prävention nur unzureichend.
74 % aller Länder weltweit schützen Gesundheit in ihren Verfassungen. Jede seit 2000 verabschiedete Verfassung enthält Gesundheitsrechte. Deutschland hat Nachholbedarf.
Ein Grundrecht auf Gesundheit würde dem Gesetzgeber eine verbindliche Leitlinie geben, den Flickenteppich aus Einzelregelungen auflösen und Prävention, Aufklärung und Gesundheitsförderung in Verfassungsrang heben.
Prävolution: Ein Grundrecht auf Gesundheit
Analysiert die bestehende Rechtslage, internationale Vergleiche und die gesellschaftliche Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Verankerung von Gesundheit als eigenständiges Schutzgut.
Zur Notwendigkeit eines Grundrechts auf Gesundheit im GG
Zeigt auf, dass eine sektorenübergreifende, verbindliche Leitentscheidung im Grundgesetz fehlt und das Gesundheitsrecht von Einzelregelungen und Reformzyklen geprägt ist.
Mach dich laut für unser Grundgesetz
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